Sicherheit im Treppenhaus - Machen Sie mit!

    Treppenhäuser dienen nicht allein dem Zugang zu Ihrer Wohnung und zum Verlassen des Hauses – sie sind zugleich die ersten Flucht- und Rettungswege. Wir möchten Sie darüber informieren, wie wichtig es für Leben und Gesundheit aller Hausbewohner ist, die vom Gesetzgeber festgelegten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

    Vor Kurzem brannte im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses der GEWOFAG ein dort abgestellter Kinderwagen. Dichter Rauch breitete sich im Hausflur aus und versperrte den Fluchtweg. Glücklicherweise ist niemand zu Schaden gekommen. Der Brand konnte von der Feuerwehr schnell gelöscht werden und geht vermutlich auf Brandstiftung zurück. Für die Münchner Berufsfeuerwehr ist dies leider kein Einzelfall. Für die GEWOFAG kommt es aber darauf an, mehr zu erreichen als nur festzustellen: „Alles nochmal gut gegangen.“ Denn nur konsequent umgesetzte Sicherheitsvorkehrungen in den Treppenhäusern können Vorkommnisse wie den geschilderten Brand verhindern oder zumindest die von ihm ausgehende Gefahr eindämmen.

Die Hausordnung dient Ihrer Sicherheit


Die GEWOFAG ist als Vermieterin für die Sicherheit im Treppenhaus verantwortlich. Alle Einzelheiten regelt die Hausordnung. Dort heißt es unter anderem: „Im Treppenhaus, auf Vorplätzen und Podesten, in Kellereingängen und im Zählerraum dürfen wegen der Unfallgefahr keinerlei Gegenstände abgestellt werden.“ Diese Regelungen mögen zum Teil streng wirken, dienen aber Ihrer Sicherheit. Die GEWOFAG ist verpflichtet, im Fall des Falles für einen Fluchtweg im Treppenhaus von mindestens einem Meter Breite zu sorgen. Auf diesem Weg müssen sich die Hausbewohner bei Gefahr schnell in Sicherheit bringen können. Feuerwehr und Rettungssanitäter benötigen ebenfalls freie Bahn. Jedes im Treppenhaus befindliche Hindernis könnte eine zügige Evakuierung und die Rettungsmaßnahmen gefährden. Aus dem gleichen Grund ist die GEWOFAG auch verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Befestigung der Treppengeländer und eine funktionierende Beleuchtung zu sorgen. Die größte Gefahr geht aber von unachtsam abgestellten Gegenständen aus. Diese erhöhen die Brandgefahr und können etwa im dichten Rauch zu riskanten Stürzen führen.

Was darf ins Treppenhaus?


Auch wenn ein ausreichender Fluchtweg bleibt: Schuhschränke, Schuhregale der sonstige Schuhansammlungen haben im Treppenhaus grundsätzlich nichts verloren. Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle sind notwendige Gehhilfen und können abgestellt werden, sofern sie den Fluchtweg nicht einschränken. Deren Brandlast können Sie verringern, indem Sie beispielsweise bei Kinderwagen die Polsterauflagen entfernen. Fahrräder, Spielfahrzeuge und länger ungenutzte Kinderwagen gehören in den (Fahrrad-)Keller und nicht ins Treppenhaus.

So geht´s nicht!


Sie fühlen sich durch im Treppenhaus abgestellte Gegenstände von Nachbarn beeinträchtigt? Meist genügt ein freundliches Wort mit Hinweis auf die Hausordnung und das Problem ist aus der Welt. Wenn Hausbewohner auf diese Weise aber dauerhaft die Sicherheit ihrer Mitbewohner gefährden, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Beschwerde an die GEWOFAG. Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können mit Blick auf die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen zu einer Abmahnung und auch bis zur Kündigung führen.
    RICHTIGES VERHALTEN IM BRANDFALL

    ► Rufen Sie mit Notruf 112 die Feuerwehr.
    ► Schließen Sie in jedem Fall die Wohnungstür und beim Wohnungsbrand die Tür zum Brandherd und die Fenster dieses Raumes.
    ► Bringen Sie sich bei rauchfreiem Treppenhaus nach draußen in Sicherheit.
    ► Bei Qualm im Treppenhaus: Bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich am Fenster lautstark bemerkbar.
    ► Warnen Sie Ihre Nachbarn.
    ► Wenn Sie vor dem Haus in Sicherheit sind: Geben Sie wichtige Informationen an die Lösch- und Rettungskräfte weiter.