Hilfsangebote und Unterstützungsleistungen

Hohe Nebenkostennachzahlungen können Sie als GEWOFAG-Mieter*in vor große Herausforderungen stellen. Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Kosten abzumildern, wurden durch die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die durch freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt München (LHM) ergänzt werden.

Wärmefond der Landeshauptstadt München
Heizen ist teuer geworden: Seit 1. Januar 2023 zahlen Kund*innen fast doppelt so viel wie noch im Dezember. Der Wärmefonds der Landeshauptstadt München soll einkommensschwache Haushalte dabei unterstützen, die steigenden Heizkosten bewältigen zu können. Dabei stellen die Stadtwerke München die finanziellen Mittel zur Verfügung, die Landeshauptstadt München finanziert die notwendigen Stellen und übernimmt gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden die Auszahlung.

Informieren Sie sich über den Wärmefond auf der dafür eingerichteten Sonderseite.

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)
Der russische Angriffskrieg hat die Lage auf den ohnehin bereits angespannten Energiemärkten deutlich verschärft und im Laufe des Jahres 2022 zu teils extremen Preissteigerungen geführt. Private Verbraucher, aber auch Unternehmen müssen seither mit deutlich höheren Preisen für Gas und Fernwärme kalkulieren. Um diese Mehrbelastungen abzufedern, haben Bundestag und Bundesrat kurzfristige Maßnahmen beschlossen. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vom 14. November sieht für Dezember 2022 eine einmalige Entlastung der Verbraucher für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme vor. Die Entlastung basiert auf der vereinbarten Abschlagszahlung bzw. bezieht sich auf 1/12 des Jahresverbrauchs der Heizanlage im Wohnkomplex. Verbraucher haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Dezember-Vorauszahlung um den zuletzt erhöhten Betrag einmalig zu kürzen.

Ein Informationsblatt der Bundesregierung stellt die einzelnen Fallbeispiele detailliert dar. Zur offiziellen Informationsseite der Bundesregierung gelangen Sie hier. Zudem haben wir für Sie häufig gestellte Fragen rund ums Thema zusammengestellt.

Übersicht über gesetzliche und freiwillige Leistungen
    Im beigefügten Dokument finden alle gesetzlichen und freiwilligen Leistungen in der Übersicht.
    • Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro
    • Betriebskosten/Nebenkosten/Heizkosten im Rahmen des SGB II, SGB XII
    • Kinderbonus in Höhe von 100 Euro
    • Einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher, für Auszubildende und für Studierende im Bafög-Bezug
    • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro
    • Kommunaler Stromkostenzuschuss (freiwillige Leistung der LHM)
    • Härtefallfonds zur Vermeidung von Stromsperrungen (freiwillige Leistung der LHM)

Unterstützung durch die Münchner Sozialbürgerhäuser
    Die Sozialbürgerhäuser bieten Ihnen Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Bereichen an:
    • Familie
    • Alter, Krankheit und Behinderung
    • Arbeit
    • Wohnen
    • Wirtschaftliche Hilfen und Überschuldung
Unterstützungsmöglichkeiten im Überblick

Von Bundes- wie von städtischer Seite gibt es eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben und die durch die hohen Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten können oder ihre Stromkosten vielleicht auch gar nicht mehr bezahlen können.

Mehr Informationen finden Sie auf folgender Sonderseite.